Forderungseinzug
Hellweg Inkasso – Ihr Partner in Sachen Forderungsmanagement
Gern übernehmen wir Ihren Forderungseinzug (Inkasso) von Privat- als auch von Geschäftsforderungen.
Unser Unternehmen bietet u.a. folgende Dienstleistungen:
- Außergerichtliche Mahntätigkeit
- Gerichtliches Mahnverfahren
- Zwangsvollstreckung
- Forderungsüberwachung
- Schuldnerauskünfte aus speziellen Datenbanken
- Schuldnerermittlungen, Adressermittlungen
- Ratenzahlungsvereinbarungen mit dem Schuldner
- Besuch des Schuldners durch geschultes Personal im Rahmen der Inkassoerlaubnis
- Volumeninkasso auf Anfrage
- Auslandsinkasso
Unsere Dienstleistungen bieten wir sowohl für nationale als für internationale Forderungen an.
Sollten Sie Unterhaltsforderungen haben (auch grenzüberschreitend), zögern Sie bitte ebenfalls nicht, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen. Kontakt
Der geschäftsmäßige Einzug fremder Forderungen ist nach §§ 2 Abs. 2, 10 Abs. 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erlaubnispflichtig. Der geschäftsmäßige Kauf fremder Forderungen war früher aufgrund der 5. AVO zum Rechtsberatungsgesetz erlaubnispflichtig, die Erlaubnispflicht hierfür ist durch Inkrafttreten des RDG entfallen. Es gelten in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Bestimmungen, welche Behördenstelle für die Erteilung der Erlaubnis zuständig ist [Auszug aus dem Wikipedia Artikel zu Forderungseinzug/Inkasso]. Hellweg Inkasso e.K. ist ein durch das Oberlandesgericht Hamm zugelassenes Inkassounternehmen; Registernummer im Rechtsdienstleistungsregister: 3712-8.289.